Naturstein in Freistadt
Terrassen, Pflaster, Stiegen, Steinmauern und Poolumrandungen für Freistadt mit Galgenau, Trölsberg und allen weiteren Ortsteilen. Planung, Material und Verlegung aus einer Hand.
Freistadt und CNK Naturstein
Die Gemeinde Freistadt (4240, Bezirk Freistadt) liegt rund 31 km Luftlinie nordöstlich von unserem Betrieb in Walding und rund 260 m höher als Walding. Für Besichtigung, Beratung und Ausführung kommen wir zu Ihnen nach Freistadt.
Bauen im Hügelland
Freistadt liegt auf etwa 560 m Seehöhe in hügeliger Landschaft, viele Grundstücke haben ein deutliches Gefälle. Mit Stützmauern aus Naturstein wird daraus ein Garten mit mehreren ebenen Flächen, Stufen und Stiegen machen die Höhenunterschiede bequem begehbar. Entscheidend sind ein tragfähiges Fundament und eine gute Hinterfüllung.
Stein mit Tradition in Freistadt
Wie dauerhaft gut gesetzter Stein ist, zeigt sich in Freistadt an Bauwerken wie Schloss Freistadt und Pfarrkirche Freistadt. Diesen Anspruch haben wir auch an Terrasse, Mauer und Stiege: sorgfältig geplant, auf festem Grund gebaut und für Jahrzehnte gedacht.
Ortschaften in Freistadt
Wir arbeiten in allen Ortschaften von Freistadt, zum Beispiel in:
- Galgenau
- Trölsberg
- Postleitzahl
- 4240
- Bezirk
- Freistadt
- Seehöhe
- ca. 560 m
- Einwohner (2018)
- 7.909
- Entfernung
- ca. 31 km
Unsere Leistungen in Freistadt
Nach dem, was in dieser Lage am häufigsten gebraucht wird. Alle Leistungen
Häufige Fragen
Arbeiten Sie auch in Freistadt?
Ja. Freistadt gehört zu unserem Einsatzgebiet. Von unserem Betrieb in Walding sind es rund 31 km Luftlinie. Für ein Angebot sehen wir uns die Fläche vor Ort an.
Wie hoch darf eine Stützmauer in Freistadt sein?
Das hängt von Gelände, Bauweise und den Vorgaben der Gemeinde ab. Höhere Stützmauern brauchen oft eine Bewilligung, das klären Sie am besten vorab beim Gemeindeamt. Wir liefern Ihnen die Angaben zur geplanten Mauer.
Wo kläre ich in Freistadt, ob ich für eine Mauer oder Einfahrt eine Bewilligung brauche?
Zuständig ist das Gemeindeamt Freistadt als Baubehörde erster Instanz (www.freistadt.at). Ob eine Bewilligung oder Anzeige nötig ist, hängt unter anderem von Höhe, Lage und Abstand zur Grundgrenze ab. Wir liefern Ihnen gern die Angaben zum geplanten Vorhaben.
Ihr Projekt in Freistadt
Beschreiben Sie kurz Ihr Projekt. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Termin für die Besichtigung, kostenlos und unverbindlich.
Kazim Cankur
Ihr Ansprechpartner
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+43 676 6061906





